Brandschutz

Brandschutzkonzepte für Gebäude

Gemäß Bauvorlagenverordnung § 14 sind Brandschutzkonzepte für Sonderbauten notwendig, die ausschließlich von einem verantwortlichem Sachverständigen geprüft und anerkannt werden müssen.

Bei Gebäuden mittlerer Schwierigkeit muss ebenfalls ein entsprechendes Konzept vorliegen, dass jedoch keiner weiteren Prüfung unterzogen wird. Für die Richtigkeit ist der jeweilige Bauherr bzw. Entwurfsverfasser verantwortlich.


Alarm- und Einsatzpläne

Alarm- und Einsatzpläne sind notwendig, um z.B. im Brandfall den Einsatzkräften eine rasche Orientierung in Gebäuden und Schutzobjekten zu ermöglichen. Sie sind das Ergebnis einer verantwortungsbewußten, vorausplanenden Organisation und stellen eine Grundlage für die Alarmplanung dar.

Feuerwehreinsatzplan