Energieberatung

Energieberatung | Energieeinsparverordnung | Wärmedämmstoffe


Energieberatung

Eine individuelle Energieberatung dient als Grundlage für Modernisierungmaßnahmen im Gebäudebereich, wie z.B. der Dämmung von Kellerdecken und Fassaden, der Erneuerung der Heizungsanlage oder der Ergänzung von Solar- oder Fotovoltaikanlagen.
Durch die Erarbeitung eines Modernisierungskonzeptes können Hausbesitzern Maßnahmen im Gebäudebestand aufgezeigt werden, wie der Energiebedarf für Heizung und Warmwasser gesenkt werden kann.
Auch für Neubauten ist eine Energieberatung interessant, da eine neutrale und herstellerunabhängige Übersicht über Heizungsanlagen (Wärmepumpen, Pelletsheizung, Solarkollektoren, Blockheizkraftwerke usw.) mit deren Einsatzmöglichkeiten einschl. Vor- und Nachteile gegeben wird und mögliche Förderungen durch den Bund bzw. das Land aufgezeigt werden.
Zusätzlich können weiterführende Berechnungen aufgestellt werden (z.B. Berechnung CO2-Minderung), die Voraussetzung für die Beantragung von bestimmten Fördermitteln sind.
Die Beratung bzw. Aufstellung eines Konzeptes wird in unserem Büro durch einen "geprüfter Energieberater (HWK)" durchgeführt.

Energiesparberatung vor Ort

Die Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort ist eine wichtige Hilfe zur Durchführung von Energieeinsparinvestitionen im Gebäudebereich. Hierbei werden der Ist-Zustand von Gebäude und Heizung aufgenommen und anschließend Vorschläge für Energiesparmaßnahmen unterbreitet, die in einem persönlichem Gespräch erläutert werden (einschl. Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten).
Die "Energiesparberatung vor Ort" gilt auch als Nachweis im Sinne von Maßnahmenpaket 4 des CO2-Sanierungsprogrammes der KfW.
Die "Vor-Ort-Beratung" wird in unserem Büro durch einen vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassenen Ingenieur durchgeführt.
Durch das BAFA wird die Energiesparberatung vor Ort für Wohngebäude gefördert, deren Baugenehmigung vor dem 01.01.1984 in den alten Bundesländern bzw. vor dem 01.01.1989 in den neuen Bundesländern erteilt wurde.
Die Förderung erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss für die Beratung (Beraterhonorar). Der Zuschuss beträgt derzeit zwischen 300 EUR (Ein-/Zweifamilienhaus) bis max. 400 EUR (Mehrfamilienhaus mit bis 120 WE).
Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserem Büro von Energieberater Herrn Nierobis oder beim BAFA www.bafa.de.

Download:
Richtlinien über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)
(pdf-Datei 16,5 kB)



Berechnung des Heizenergieverbrauchs

Ist Ihr Heizenergieverbrauch zu hoch? Sind Modernisierungsmaßnahmen sinnvoll? Mit der folgenden Berechnung können Sie schnell eine überschlägige Bewertung des Heizenergieverbrauchs Ihres Gebäudes im Vergleich zu anderen Gebäuden durchführen.

Tragen Sie hier Ihre Werte ein und berechnen Sie den spezifischen Jahresheizwärmeverbrauch:
(die bereits eingetragenen Werte dienen nur als Beispiel
und müssen durch die eigenenen Angaben ersetzt werden!)
Gebäudetyp:
beheizbare Wohn- und Nutzfläche:
Personenzahl: (wenn Warmwasser von Heizungsanlage bereitet wird)
Jahresverbrauch: