Energieeinsparverordnung - EnEV

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Am 21. November 2001 wurde die neue Energieeinsparverornung verkündet und
ist seit dem 01. Februar 2002 Gesetz.

Die Energieeinsparverordnung bildet ein wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, da besonders im Gebäudebereich Einsparpotential vorhanden ist. Gut ein Drittel der CO2-Emission wird dem Energieverbrauch in diesem Bereich zugeordnet.
Bereits bei der Verabschiedung der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 wurde von einer weiteren Anpassung des Anforderungsniveaus gegen Ende des Jahrzehnts ausgegangen, die zu einer weiteren Senkung des Energiebedarf führen soll.

Mit der neuen Verordnung soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden.
Die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 und die Heizungsanlagen- Verordnung vom 04. Mai 1998 werden nun in einer Verordnung zusammengefasst.
Für Bauherren und Planer ergeben sich daraus folgende wesentliche Konsequenzen:

Neubau:
  • Senkung des Energiebedarfs neu zu errichtender Gebäude auf Niedrigenergiestandart (Senkung um durchschnittlich 30% gegenüber dem bisher geltenden Niveau),
  • Übergang zu einer ganzheitlichen Betrachtung von Neubauten unter Einbeziehung der Anlagentechnik (u.a. um Einsparpotential flexibel und kostengünstig erreichen),
  • Weiterentwicklung des vereinfachten Nachweisverfahrens,
  • Erleichterung des Einsatzes von erneuerbaren Energien (zur Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung)
  • Erhöhung der Transparenz für Bauherren und Nutzer durch aussagefähige Energiepässe.
Bestand:

  • Verschärfung der energetischen Anforderungen bei wesentlichen Änderungen an Bauteilen, die erneuert, ersetzt oder erstmalig eingebaut werden,
  • Verpflichtung zur Außerbetriebnahme besonders alter Heizkessel, die deutlich unter den heutigen Effizienzstandarts liegen --> bis Ende 2006 bzw. 2008,
  • Dämmung von obersten Geschossdecken und ungedämmten Rohrleitungen für die Wärmeverteilung und Warmwasser --> bis Ende 2006
  • Rahmen für freiwillige Angabe von Energieverbrauchskennwerten.
Download (Entwurf):
Energieeinsparverordnung (EnEV) (Seite 1-32, pdf-Datei 77 KB)
Begründung zur EnEV (Seite 33-85, pdf-Datei 121 KB)

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