Energieberatung |Energieeinsparverordnung | Wärmedämmstoffe
| Am 21. November 2001 wurde die neue
Energieeinsparverornung verkündet und ist seit dem 01. Februar 2002 Gesetz. Die Energieeinsparverordnung bildet ein wesentliches Element des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung, da besonders im Gebäudebereich Einsparpotential vorhanden ist. Gut ein Drittel der CO2-Emission wird dem Energieverbrauch in diesem Bereich zugeordnet. Bereits bei der Verabschiedung der Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 wurde von einer weiteren Anpassung des Anforderungsniveaus gegen Ende des Jahrzehnts ausgegangen, die zu einer weiteren Senkung des Energiebedarf führen soll. Mit der neuen Verordnung soll vor allem der Energiebedarf für die Beheizung von Gebäuden und die Warmwasserbereitung nachhaltig begrenzt werden. Die Wärmeschutzverordnung vom 16. August 1994 und die Heizungsanlagen- Verordnung vom 04. Mai 1998 werden nun in einer Verordnung zusammengefasst. Für Bauherren und Planer ergeben sich daraus folgende wesentliche Konsequenzen: Neubau:
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| Download (Entwurf): Energieeinsparverordnung (EnEV) (Seite 1-32, pdf-Datei 77 KB) Begründung zur EnEV (Seite 33-85, pdf-Datei 121 KB) |