Sicherheits- und Gesundheitsschutz


Seit Inkrafttreten der "Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV)" am 01. Juli 1998 ist der Bauherr dazu verpflichtet, "für Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden, einen oder mehrere geeignete Koordinatoren zu bestellen."

Die Aufgabe dieses Koordinators besteht im wesentlichen in der Ausarbeitung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzeptes während der Planungsphase sowie dessen Überwachung während der Ausführungsphase.


SiGe-Plan